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ULRICH BLEY IMMOBILIEN |
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Die
Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung der
vorstehenden Bedingungen. Auch direkte Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer
oder dessen Verfügungsberechtigten ist provisionspflichtig, falls es zu einem
Vertrag kommt. Meine
Pflichten ergeben sich aus den Gesetzen und Gebräuchen unseres Berufsstandes.
Meine Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen ohne Haftung für Größe,
Güte und Beschaffenheit des Objektes. Daher ist bei allen Angeboten Irrtum
und anderweitige Verwertung vorbehalten. Notar-.
Gerichtskosten, Grunderwerbssteuer sowie die Maklerprovision von 5 % plus
gesetzlicher Mehrsteuer sind vom Käufer zu tragen. Bei
Abschluss eines Mietvertrages beträgt die ortsübliche Courtage das 2,0 -fache
der Kaltmiete plus gesetzlicher Mehrwertsteuer und ist vom Mieter zu tragen. Bei
gewerblichen Mietverträgen beträgt die Courtage 2,5 % der auf die
Gasamtvertragsdauer entfallenden Bruttomietsumme, mindestens aber das 1,5 -fache
einer Monatsbruttomiete zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer; für
Optionsrechte 50% hiervon. Die Courtage ist
vom Mieter zu tragen. |